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   BFH, 21.05.1985 - VII R 192/82   

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https://dejure.org/1985,3557
BFH, 21.05.1985 - VII R 192/82 (https://dejure.org/1985,3557)
BFH, Entscheidung vom 21.05.1985 - VII R 192/82 (https://dejure.org/1985,3557)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 1985 - VII R 192/82 (https://dejure.org/1985,3557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Behandlung von Forderungen auf Rückzahlung zu Unrecht geltend gemachter Vorsteuerabzugsbeträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 19.03.1971 - BT-Drs VI/1982
    Auszug aus BFH, 21.05.1985 - VII R 192/82
    Dieses Ergebnis entspricht auch dem Sinn des Gesetzes, weil mit der geänderten Wortfassung von § 69 AO 1977 - von der Einschränkung des Verschuldensmaßstabs abgesehen - eine inhaltliche Änderung gegenüber dem früheren § 109 der Reichsabgabenordnung nicht beabsichtigt war (vgl. Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur AO 1977, BTDrucks VI/1982 S. 119; Kühn/Kutter/Hofmann, a. a. O., § 69 AO 1977 Anm. 1 und Anm. 3 a).
  • BFH, 15.09.1983 - V R 125/78

    Einziehung eines Rückforderungsanspruchs - Rückforderungsanspruch

    Auszug aus BFH, 21.05.1985 - VII R 192/82
    Er stellt sich somit - ähnlich dem Rückforderungsanspruch des FA bei Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Herabsetzung der Bemessungsgrundlage des an den Unternehmer bewirkten Umsatzes (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1978; vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. September 1983 V R 125/78, BFHE 139, 312, BStBl II 1984, 71) - als Umkehrung der sonstigen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs. 1 AO 1977) dar, so daß die abgabenberechtigte Körperschaft Gläubigerin des Erstattungsanspruchs ist (vgl. Kühn/Kutter/Hofmann, a. a. O., unter Abs. 1 und Abs. 6).
  • FG Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 12 K 446/99

    Aufwendungen für die Anschaffung einer Computeranlage einer Lehrerin an einer

    Insofern hat der Bekl übersehen, daß der objektive Charakter der Ausstattung einer PC-Anlage im Rahmen der Beweiswürdigung, sei es im Veranlagungsverfahren oder außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, sei es im Rahmen der tatrichterlichen Feststellung und Würdigung, erst dann eine Rolle spielt, wenn weder nachprüfbar noch klar erkennbar ist, ob die Anlage ihrer Funktion nach tatsächlich weitaus überwiegend dem Beruf dient bzw. gedient hat (BFH-Urteile vom 21. Februar 1986 VII R 192/82, BFH/NV 1986, 401, vom 15. Januar 1993 VI R 98/88, vom 22. September 1995 VI R 40/95 und BFH-Beschluß vom 8. Dezember 1998 VIII B 105/97, a.a.O.).
  • BFH, 02.02.1990 - VI R 112/87

    Aufwendungen für Arbeitsmittel als Werbungskosten

    An diesen Grundsätzen hat der BFH im Urteil vom 21. Februar 1986 VI R 192/82 (BFH/NV 1986, 401) festgehalten.
  • FG Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 12 K 176/00

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für einen Personalcomputer als Werbungskosten

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  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.1999 - 5 K 2975/97

    Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Computer und Zubehör als

    Dabei ist die Feststellung des Umfangs der beruflichen Nutzung im Einzelfall grundsätzlich Gegenstand der tatrichterlichen Feststellung bzw. Würdigung (BFH-Urteil vom 21. Februar 1986 VI R 192/82, BFH/NV 1986, 401).
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